Leit­bild und Ziele

Die Grund­lage der Auf­nahme im FuB ist der §136 SGB IX, der besagt, dass Men­schen mit Behin­derung, die noch nicht im Arbeits­bere­ich einer Werk­statt aufgenom­men wer­den kön­nen, in einem der Werk­statt angegliederten Bere­ich aufgenom­men wer­den sollen.

Der Grundgedanke des FuB ist es, die ideell erbrachten Leis­tun­gen des schw­er­st­mehrfach­be­hin­derten Men­schen einer pro­duk­tiven Tätigkeit gle­ichzustellen. Daran lässt sich die indi­vidu­elle Förderung fest­machen, welche darauf abzielt, eine den Fähigkeiten entsprechende Förderung anzu­bi­eten.

Die Maß­nah­men, die im FuB ange­boten wer­den, haben in erste Linie fol­gende Ziele:

  • Die Förderung prak­tis­cher Ken­nt­nisse und Fähigkeiten anzus­treben, die erforder­lich und geeignet sind, dem behin­derten Men­schen die für ihn erre­ich­bare Teil­nahme am Leben in der Gemein­schaft zu ermöglichen
  • Maß­nah­men der Eingliederung­shilfe in das Arbeit­sleben, vor allem in Werk­stät­ten, bzw. son­sti­gen Beschäf­ti­gungsstät­ten vorzubereiten
  • Sich­er­stel­lung der pflegerischen Ver­sorgung der Men­schen mit Behinderung