Auf­nahme von Kindern ohne Behinderung

In den Kinder­garten kön­nen vor­wiegend Kinder vom vol­len­de­ten drit­ten Leben­s­jahr bis zum Schulein­tritt aufgenom­men wer­den, im Rah­men der Altersmis­chung bere­its ab dem vol­len­de­ten zweiten Lebensjahr.

Es wer­den vor­rangig Kinder der Stadt Wies­loch betreut.

Der Inte­gra­tive Kinder­garten lehnt sich bei der Beset­zung der Kinder­garten­plätze an das all­ge­meine zen­trale Anmelde­v­er­fahren der Stadt Wies­loch an.

Die Erziehungs­berechtigten verpflichten sich, einen monatlichen Kosten­beitrag an den Träger zu entrichten. Die aktuelle Höhe erse­hen Sie aus der Gebührenord­nung die mit der Stadt Wies­loch abges­timmt ist.

Über mögliche Gebühren­er­mäßi­gun­gen, die aktuellen Kinder­garten und Krip­penge­bühren für Kinder Ü 3 und U 3, über das Anmelde­v­er­fahren und die Anmelde­wochen informieren Sie sich bitte unter www​.wies​loch​.de/​p​b​/​K​i​t​a