Aufnahme

Die Betrieb­skindertagesstätte ist als ort­süber­greifende Ein­rich­tung in die Bedarf­s­pla­nung der Gemeinde St. Leon-​Rot aufgenommen.

Anfra­gen zur Anmel­dung aller Kinder kön­nen unter betriebskita@​lebenshilfe-​wiesloch.​de erfol­gen.

Jedes Kind muss vor der Auf­nahme in den Kinder­garten nach § 4 des KiTaG ärztlich unter­sucht wer­den. Ebenso ist vor der Auf­nahme der aktuell voll­ständige Impf­s­ta­tus nachzuweisen.

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Auf­nahme von Kindern mit Behinderung

Als Inten­sivko­op­er­a­tion mit dem Kinder­garten Mor­gen­tau in Wies­loch, kön­nen Kinder mit erhöhtem Förderbe­darf in den dor­ti­gen Schulkinder­garten angemeldet und nach § 20 Schulge­setz Baden-​Württemberg als Kinder mit son­der­päd­a­gogis­chem Förderbe­darf im Betrieb­skinder­garten als Koop­er­a­tionskinder aufgenom­men werden.

Eine Auf­nahme ist ab Vol­len­dung des drit­ten Leben­s­jahres, bei Kindern mit einer kör­per­lichen Behin­derung ab Vol­len­dung des zweiten Leben­s­jahres möglich.

Es wer­den haupt­säch­lich Kinder mit Behin­derung aus den Gemein­den Wies­loch, Nußloch, Wall­dorf, St. Leon-​Rot, Malsch, Rauen­berg, Mühlhausen, Diel­heim und Leimen betreut. Die Teil­nahme am Fahr­di­enst ist möglich.

Vor Auf­nahme in den Kinder­garten ist die Erstel­lung eines Son­der­päd­a­gogis­chen Gutacht­ens erforderlich.

Auf­grund des Gutacht­ens bescheinigt das Staatliche Schu­lamt Mannheim die beson­dere Förderbedürftigkeit des Kindes. Dieser Fest­stel­lungs­bescheid ist Voraus­set­zung für die Kostenüber­nahme durch das Sozialamt des Rhein-​Neckar-​Kreises.

Auf­nahme von Kindern ohne Behinderung

In der alters­gemis­chten Gruppe kön­nen Kinder vom vol­len­de­ten ersten Leben­s­jahr bis zum Schulein­tritt aufgenom­men werden.

In der Krippe wer­den Kinder vom vol­len­de­ten ersten bis zum drit­ten Leben­s­jahr aufgenommen.

Bei der Bele­gung in bei­den Grup­pen haben Kinder von Mitarbeitern/​Mitarbeiterinnen der Firma Nuss­baum Medien vor­rangiges Bele­gungsrecht. Weit­ere Kinder aus der Gemeinde St. Leon-​Rot sowie ort­süber­greifende Anmel­dun­gen sind möglich.

Die Inte­gra­tive Betrieb­skindertagesstätte kooperiert bei der Beset­zung der Plätze im Rah­men des all­ge­meinen Anmelde­v­er­fahrens mit der Gemeinde St. Leon-​Rot.

Die Höhe der monatlichen Gebühren wird jährlich mit der Gemeinde St. Leon-​Rot abges­timmt und aktu­al­isiert und kann über die Home­page der Gemeinde einge­se­hen werden..

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen oder möglichen Gebühren­er­mäßi­gun­gen durch die Gemeinde erhal­ten Sie ebenso unter www​.st​-leon​-rot​.de/​K​i​n​d​e​r​b​e​t​r​e​u​u​n​g