Willkom­men im Arbeitsbereich

Arbeit gibt dem Leben Sinn und Struk­tur, ermöglicht ein Einkom­men und schafft soziale Kon­takte. Das gilt auch und ger­ade für Men­schen mit Behin­derun­gen. Diejeni­gen, die nicht oder noch nicht in der Lage sind, eine Stelle auf dem all­ge­meinen Arbeits­markt zu finden, finden ihren Arbeit­splatz bei uns in einer Werk­statt für Men­schen mit Behin­derung (WfbM). Teil­habe und Eingliederung ins Arbeit­sleben ist eine der wichtig­sten Aufgaben.

In unseren ver­schiede­nen Abteilun­gen finden Men­schen mit Behin­derung ihren Fähigkeiten und Nei­gun­gen entsprechende Arbeit­splätze und Qual­i­fizierungsange­bote. Ein­fach­ste Ver­pack­ungsaufträge gehören ebenso zu unserem Spek­trum wie die Mon­tage der ver­schieden­sten Bau­grup­pen aus der Indus­trie und Handw­erk, die Fer­ti­gung mit CNC Maschi­nen oder die Gestal­tung bzw. Pflege Ihrer Gärten. Besuchen Sie unsere Fer­ti­gungs– und Dien­stleis­tungs­bere­iche und fra­gen uns gezielt an.

Stärken

Unsere Stärken liegen in unserer Flex­i­bil­ität, Ter­mintreue und Qual­ität. Die Kurpfalz-​Werkstatt ist nach DIN EN 9001 – 2015 zer­ti­fiziert. Diese Zer­ti­fizierung legt die Min­destanforderun­gen an ein Qual­itäts­man­age­mentsys­tem (QM-​System) fest, denen eine Organ­i­sa­tion zu genü­gen hat, um Pro­dukte und Dien­stleis­tun­gen bere­it­stellen zu kön­nen, welche die Kun­den­er­wartun­gen sowie allfäl­lige behördliche Anforderun­gen erfüllen. Zugle­ich unter­liegt das Man­age­mentsys­tem einem steti­gen Verbesserung­sprozess. Alle qual­ität­srel­e­van­ten Prozesse sind definiert und wer­den regelmäßig auditiert.

Partner

Als langjähriger Part­ner von Indus­trie und Handw­erk in ganz Deutsch­land hat sich die Kurpfalz-​Werkstatt der Leben­shilfe Wies­loch als zuver­läs­siger Liefer­ant von ver­schieden­sten Dien­stleis­tun­gen etabliert. Ter­mintreue, her­vor­ra­gende Qual­ität und umfassende Zuver­läs­sigkeit in allen Bere­ichen machen uns zu einem Garan­ten für die Anforderun­gen vieler Kunden.

Ausgleichsabgabe

Die Abgabe kommt in Betra­cht für alle pri­vaten und öffentlichen Arbeit­ge­ber mit jahres­durch­schnit­tlich monatlich min­destens 20 Arbeit­splätzen. Sie ist zu zahlen, wenn nicht min­destens fünf Prozent der Arbeit­splätze mit schwer­be­hin­derten Men­schen besetzt sind (siehe SGB IX Teil 2 Kapi­tel 2 Beschäftigungspflicht).

Höhe der Aus­gle­ichsab­gabe
Beschäf­ti­gungsquote von Men­schen mit Behin­derung ab 3 % bis unter 5 %
Abgabe für jeden nicht beset­zten Arbeit­splatz pro Monat 115,- €

Beschäf­ti­gungsquote von Men­schen mit Behin­derung ab 2 % bis unter 3 %
Abgabe für jeden nicht beset­zten Arbeit­splatz pro Monat 200;- €

Beschäf­ti­gungsquote von Men­schen mit Behin­derung unter 2 %
Abgabe für jeden nicht beset­zten Arbeit­splatz pro Monat 290;- €

Anrech­nung der Aus­gle­ichsab­gabe
Arbeit­ge­ber, die anerkan­nten Werk­stät­ten für behin­derte Men­schen Aufträge erteilen, kön­nen gemäß § 140 SGB IX 50 % des Gesamtrech­nungs­be­trags abzüglich der Mate­ri­alkosten auf die zu zahlende Aus­gle­ichsab­gabe anrech­nen.

Zweck der Aus­gle­ichsab­gabe
Die Aus­gle­ichsab­gabe soll einen Aus­gle­ich gegenüber den Arbeit­ge­bern schaf­fen, die ihre Beschäf­ti­gungspflicht erfüllen und denen daraus, z. B. durch den geset­zlichen Zusatzurlaub und die behin­derungs­gerechte Ausstat­tung des Arbeit­splatzes, erhöhte Kosten entste­hen. Darüber hin­aus soll die Aus­gle­ichsab­gabe Arbeit­ge­ber anhal­ten, ihre Beschäf­ti­gungspflicht zu erfüllen.

Aus der Aus­gle­ichsab­gabe, die an das Inte­gra­tionsamt entrichtet wird, wer­den haupt­säch­lich Hil­fen für schwer­be­hin­derte Men­schen am Arbeit­splatz und Arbeit­ge­ber, denen durch die Beschäf­ti­gung eines schwer­be­hin­derten Men­schen höhere Kosten entste­hen, finanziert.

Die Zahlung der Aus­gle­ichsab­gabe hebt die Pflicht zur Beschäf­ti­gung schwer­be­hin­derter Men­schen nicht auf.