Die Maß­nahme Berufs­bil­dungs­bere­ich beginnt zunächst mit einem Ein­gangsver­fahren, das i.d.R. 3 Monate dauert und zur Ori­en­tierung in der Werk­statt dient. Danach schließt sich der 24-​monatige Berufs­bil­dungs­bere­ich an.

Die Auf­gabe des Ein­gangsver­fahrens ist es, für jeden Teil­nehmer indi­vidu­ell festzustellen,
ob die Kurpfalz-​Werkstatt die geeignete Ein­rich­tung zur Teil­habe am Arbeit­sleben ist, welche Leis­tun­gen im Rah­men der beru­flichen Bil­dung und welche Bere­iche und Arbeits­felder der Kurpfalz-​Werkstatt in Betra­cht kom­men. Hier­bei wer­den u.a. Arbeit­ser­probun­gen in den einzel­nen Arbeits­bere­ichen der Kurpfalz-​Werkstatt angeboten.

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Auf­gabe des Berufs­bil­dungs­bere­iches ist es, im Rah­men eines ganzheitlichen, mod­u­lar angelegten Bil­dungskonzeptes die per­sön­liche Entwick­lung der Teil­nehmer zu fördern, ihre beru­flichen und leben­sprak­tis­chen Fähigkeiten plan­mäßig zu entwick­eln und sie auf eine geeignete Tätigkeit im Arbeits­bere­ich der Kurpfalz-​Werkstatt oder auf dem all­ge­meinen Arbeits­markt vorzubereiten.

Jeder Teil­nehmer hat Anspruch auf indi­vid­u­al­isierte plan­mäßige beru­fliche Bil­dung auf der Grund­lage eines qual­i­fizierten und fortzuschreiben­den Bil­dungs­planes.
Dementsprechend hat die Kurpfalz-​Werkstatt ver­schiedene mod­u­lar aufge­baute und auf übliche Aus­bil­dungsrichtlin­ien aus­gerichtete Qual­i­fizierungs­bilder entwick­elt. Die Inhalte ori­en­tieren sich sowohl an der Mehrzahl der im inter­nen Arbeits­bere­ich ange­bote­nen Pro­duk­tions– und Dienstleistungs-​Tätigkeiten, als auch an den rel­e­vant erscheinen­den Beschäf­ti­gungsper­spek­tiven auf dem all­ge­meinen Arbeits­markt. Die derzeit im Berufs­bil­dungs­bere­ich der Kurpfalz-​Werkstatt ange­bote­nen Qual­i­fizierungs­bilder erstrecken sich über fol­gende Bere­iche: Met­all, Ser­vice, Mon­tage, Garten– und Land­schafts­bau, Anmel­dung und Lager. Für alle Qual­i­fizierungs­bilder liegen mod­u­lar aufge­baute Qual­i­fizierungs­bausteine vor, in denen die zu ver­mit­tel­nden Tätigkeiten fest­gelegt sind, deren Lern– und Qual­i­fizierungser­folg kon­tinuier­lich über­prüft und bew­ertet wird.

Um den Über­gang von behin­derten Men­schen auf den all­ge­meinen Arbeits­markt durch geeignete Maß­nah­men zu fördern, sind für die Teil­nehmer, je nach indi­vidu­ellen Möglichkeiten, Erprobun­gen auf dem all­ge­meinen Arbeits­markt in Form von Betrieb­sprak­tika und ggfs. aus­ge­lagerten Arbeit­splätzen vorgesehen.