Aufnahme
Die BetriebÂskindertagesstätte ist als ortÂsüberÂgreifende EinÂrichÂtung in die BedarfÂsÂplaÂnung der Gemeinde St. Leon-​Rot aufgenommen.
AnfraÂgen zur AnmelÂdung aller Kinder könÂnen unter betriebskita@​lebenshilfe-​wiesloch.​de erfolÂgen.
Jedes Kind muss vor der AufÂnahme in den KinderÂgarten nach § 4 des KiTaG ärztlich unterÂsucht werÂden. Ebenso ist vor der AufÂnahme der aktuell vollÂständige ImpfÂsÂtaÂtus nachzuweisen.


AufÂnahme von Kindern mit Behinderung
Kinder mit BehinÂderung werÂden für den SchulkinderÂgarten angemeldet und nach § 20 SchulgeÂsetz Baden – WürtÂtemÂberg als Kinder mit sonÂderÂpädÂaÂgogisÂchem FörderbeÂdarf aufgenommen.
Eine AufÂnahme ist ab VolÂlenÂdung des dritÂten LebenÂsÂjahres, bei Kindern mit einer körÂperÂlichen BehinÂderung ab VolÂlenÂdung des zweiten LebenÂsÂjahres möglich.
Es werÂden hauptÂsächÂlich Kinder mit BehinÂderung aus den GemeinÂden WiesÂloch, Nußloch, WallÂdorf, St. Leon-​Rot, Malsch, RauenÂberg, Mühlhausen, DielÂheim und Leimen betreut. Die TeilÂnahme am FahrÂdiÂenst ist möglich.
Vor AufÂnahme in den KinderÂgarten ist die ErstelÂlung eines SonÂderÂpädÂaÂgogisÂchen GutachtÂens erforderlich.
AufÂgrund des GutachtÂens bescheinigt das Staatliche SchuÂlamt Mannheim die besonÂdere Förderbedürftigkeit des Kindes. Dieser FestÂstelÂlungsÂbescheid ist VorausÂsetÂzung für die KostenüberÂnahme durch das Sozialamt des Rhein-​Neckar-​Kreises.
AufÂnahme von Kindern ohne Behinderung
In den KinderÂgarten könÂnen Kinder vom volÂlenÂdeÂten ersten LebenÂsÂjahr bis zum SchuleinÂtritt aufgenomÂmen werden.
Bei der BeleÂgung der Kinder ohne BehinÂderung haben Kinder von Mitarbeitern/​MitarÂbeiÂtÂerinÂnen der Firma NussÂbaum Medien VorÂrang. WeitÂere Kinder aus der Gemeinde St. Leon-​Rot sowie ortÂsüberÂgreifende AnmelÂdunÂgen sind möglich.
Die InteÂgraÂtive BetriebÂskindertagesstätte kooperiert bei der BesetÂzung der KinderÂgartenÂplätze im RahÂmen des allÂgeÂmeinen AnmeldeÂvÂerÂfahrens mit der Gemeinde St. Leon-​Rot.
Die Höhe der monatlichen Gebühren erseÂhen Sie aus der angeÂfügten Gebührentabelle. Sie wird jährlich mit der Gemeinde St. Leon-​Rot abgesÂtimmt und aktuÂalÂisiert.
InforÂmaÂtioÂnen zum allÂgeÂmeinen AnmeldeÂvÂerÂfahren der Gemeinde St. Leon-​Rot, zu KinderÂbeÂtreuÂungÂseinÂrichÂtunÂgen oder möglichen GebührenÂerÂmäßiÂgunÂgen durch die Gemeinde erhalÂten Sie unter www​.st​-leon​-rot​.de/​K​i​n​d​e​r​b​e​t​r​e​u​u​n​g