Willkom­men in der Son­der­päd­a­gogis­chen Beratungsstelle mit Frühförderung

Ihr Kind wurde mit einer Behin­derung geboren oder Sie machen sich Gedanken, weil Ihr Kind

  • nicht altersentsprechend spricht
  • wenig lacht
  • kaum spielt
  • auf­fal­l­end ruhig oder unruhig ist
  • schlecht isst
  • noch nicht stram­pelt, krabbelt, läuft …
  • aggres­siv ist
  • nicht nach Spiel­sachen greift
  • keinen Kon­takt zu anderen aufnimmt

oder sich Ihrer Mei­n­ung nach aus anderen Grün­den nicht alters­gemäß entwick­elt, dann wen­den Sie sich an uns!

Begriff­sklärung – was ist Frühförderung?

Für wen ist Früh­förderung gedacht?
Kinder mit Entwick­lungsverzögerun­gen, dro­hen­der oder beste­hen­der Behin­derung von der Geburt bis zum Schulein­tritt ste­hen gemein­sam mit ihren Eltern im Mit­telpunkt der Frühförderung.

Früh­förderung ist ein Ange­bot für Kinder, bei denen eine Behin­derung diag­nos­tiziert wurde oder ein erhöhter Förderbe­darf besteht.
Unter den Begriff „erhöhter Förderbe­darf“ fallen alle Entwick­lungsauf­fäl­ligkeiten, die ein Kind in seiner emo­tionalen, motorischen, kog­ni­tiven, kom­mu­nika­tiven oder auch psy­chosozialen Entwick­lung behin­dern kön­nen. Ziel ist es, das Kind in seiner Entwick­lung best­möglich zu unter­stützen und in seinen Stärken zu fördern.

Organisation

Die Beratungsstelle ist an die Tom-​Mutters-​Schule, ein pri­vates Son­der­päd­a­gogis­ches Bil­dungs– und Beratungszen­trum (SBBZ) mit den Förder­schw­er­punk­ten geistige Entwick­lung und körperlich-​motorische Entwick­lung, angegliedert. Der Stan­dort befindet sich in der inte­gra­tiven Kindertagesstätte Mor­gen­tau der Leben­shilfe Wies­loch, mit der eine enge Koop­er­a­tion hin­sichtlich Beratung und Auf­nahme von Kindern mit erhöhtem Förderbe­darf besteht.

Wie die Früh­förderung und ihr zeitlicher Rah­men im Einzelfall ausse­hen kann, wird indi­vidu­ell gek­lärt und mit den am Erziehung­sprozess Beteiligten abge­sprochen. Die Eltern sind stel­lvertre­tend für ihr Kind Auftraggeber.

Alle Infor­ma­tio­nen und Angaben zum Kind und der Fam­i­lie wer­den ver­traulich und zum Wohle des Kindes und der Fam­i­lie genutzt. Sie kön­nen nur mit Ein­ver­ständ­nis der Eltern an Dritte weit­ergegeben wer­den. Das Ange­bot ist kosten­frei und richtet sich an Kinder ab Geburt bis zur Ein­schu­lung und deren Eltern.