WillkomÂmen in der SonÂderÂpädÂaÂgogisÂchen Beratungsstelle mit Frühförderung
Ihr Kind wurde mit einer BehinÂderung geboren oder Sie machen sich Gedanken, weil Ihr Kind
- nicht altersentsprechend spricht
- wenig lacht
- kaum spielt
- aufÂfalÂlÂend ruhig oder unruhig ist
- schlecht isst
- noch nicht stramÂpelt, krabbelt, läuft …
- aggresÂsiv ist
- nicht nach SpielÂsachen greift
- keinen KonÂtakt zu anderen aufnimmt
oder sich Ihrer MeiÂnÂung nach aus anderen GrünÂden nicht altersÂgemäß entwickÂelt, dann wenÂden Sie sich an uns!
BegriffÂsklärung – was ist Frühförderung?
Für wen ist FrühÂförderung gedacht?
Kinder mit EntwickÂlungsverzögerunÂgen, droÂhenÂder oder besteÂhenÂder BehinÂderung von der Geburt bis zum SchuleinÂtritt steÂhen gemeinÂsam mit ihren Eltern im MitÂtelpunkt der Frühförderung.
FrühÂförderung ist ein AngeÂbot für Kinder, bei denen eine BehinÂderung diagÂnosÂtiziert wurde oder ein erhöhter FörderbeÂdarf besteht.
Unter den Begriff „erhöhter FörderbeÂdarf“ fallen alle EntwickÂlungsaufÂfälÂligkeiten, die ein Kind in seiner emoÂtionalen, motorischen, kogÂniÂtiven, komÂmuÂnikaÂtiven oder auch psyÂchosozialen EntwickÂlung behinÂdern könÂnen. Ziel ist es, das Kind in seiner EntwickÂlung bestÂmöglich zu unterÂstützen und in seinen Stärken zu fördern.
Organisation
Die Beratungsstelle ist an die Tom-​Mutters-​Schule, ein priÂvates SonÂderÂpädÂaÂgogisÂches BilÂdungs– und BeratungszenÂtrum (SBBZ) mit den FörderÂschwÂerÂpunkÂten geistige EntwickÂlung und körperlich-​motorische EntwickÂlung, angegliedert. Der StanÂdort befindet sich in der inteÂgraÂtiven Kindertagesstätte MorÂgenÂtau der LebenÂshilfe WiesÂloch, mit der eine enge KoopÂerÂaÂtion hinÂsichtlich Beratung und AufÂnahme von Kindern mit erhöhtem FörderbeÂdarf besteht.
Wie die FrühÂförderung und ihr zeitlicher RahÂmen im Einzelfall ausseÂhen kann, wird indiÂviduÂell gekÂlärt und mit den am ErziehungÂsprozess Beteiligten abgeÂsprochen. Die Eltern sind stelÂlvertreÂtend für ihr Kind Auftraggeber.
Alle InforÂmaÂtioÂnen und Angaben zum Kind und der FamÂiÂlie werÂden verÂtraulich und zum Wohle des Kindes und der FamÂiÂlie genutzt. Sie könÂnen nur mit EinÂverÂständÂnis der Eltern an Dritte weitÂergegeben werÂden. Das AngeÂbot ist kostenÂfrei und richtet sich an Kinder ab Geburt bis zur EinÂschuÂlung und deren Eltern.