Was ist eigentlich eine Stiftung?

Stiften heißt, Ver­mö­gen dauer­haft einem bes­timmten Zweck zu wid­men. Das Ver­mö­gen der Stiftung muss dabei ungeschmälert erhal­ten bleiben. Lediglich die Erträge und die Zuwen­dun­gen, die die Stiftung erhält, sind zur Ver­wirk­lichung des Stiftungszwecks zu verwenden.

Die Stiftung­sor­gan­i­sa­tion unter­liegt der staatlichen Auf­sicht und Prü­fung, damit ist gewährleis­tet, dass deren Han­deln stets und uneingeschränkt im Ein­klang mit den Vor­gaben der Stiftung und deren Zweck steht.

Die Mit­glieder der Stiftung­sor­gane sind Stiftungsrat und Stiftungsvor­stand. In diese Gremien wur­den engagierte Per­sön­lichkeiten aus Wirtschaft, Poli­tik und Gesellschaft berufen. Diese Per­so­nen sind für die Stiftung auss­chließlich ehre­namtlich tätig.

Die Stiftung ist als gemein­nützig anerkannt. Zuwen­dun­gen sind deshalb frei von der Erb­schaft– und Schenkung­s­teuer. Spenden sind einkom­men– und körperschaftsteuerfrei.